Pendlerpauschale: Definition, Berechnung, Nachhaltigkeit

Pendlerpauschale
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Unternehmen wissen zwar, dass Ihre Angestellten um das Pendlerpauschale ansuchen können, aber was das genau bedeutet, ist vielen nicht klar. Und wo bitte ist der Konnex zum Klimaschutz? Warum ist das für Unternehmen und CSR relevant? 

Dieser Artikel bietet einerseits einen Überblick über das Pendlerpauschale und seine Berechnung. Andererseits geht er auf seine Kritik in sozialen und ökologischen Belangen ein und warum Unternehmen dadurch in einen Zwiespalt geraten können. Schlussendlich werden Lösungen geliefert: Denn das Pendlerpauschale und klimafreundliche Mobilität können letztendlich ein tolles Klimaschutzteam abgeben.

Was ist das Pendlerpauschale? Wie wird es berechnet?

Ja, Sie lesen richtig, der korrekte Artikel von Pendlerpauschale ist “das”. Wie das Bundesministerium für Finanzen ausdrücklich hinweist, verwendet man Neutrum.

Verkehrsabsetzbetrag ist Standard, Pendlerpauschale ist extra

Grundsätzlich gibt es einen Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer:innen in Österreich, der bei  421€ pro Jahr liegt. Dieser wird automatisch von den Arbeitgeber:innen kalkuliert. Der Verkehrsabsetzbetrag hängt von den monatlichen Einkünften ab.Welche Grenzbeträge dabei jeweils gelten, können Sie hier nachlesen. 

Das Pendlerpauschale kann dann in gewissen Fällen, auf die hier noch eingegangen wird, dazukommen. Das Pendlerpauschale ist ein Steuerfreibetrag, was bedeutet, dass sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage dadurch verringert. Man bekommt den Betrag also nicht in bar ausgezahlt, sondern der entsprechende Betrag wird vom zu versteuernden Bruttoeinkommen abgezogen. Wie hoch der Betrag tatsächlich ist, kann mit dem Pendlerrechner ausgerechnet werden. Das daraus resultierende Formular müssen Arbeinehmer:innen unterschreiben und bei den Arbeitgeber:innen einreichen. 

3 Kriterien für das Pendlerpauschale: Wegstrecke, ÖV-Zumutbarkeit und Anzahl der Pendeltage

Ob überhaupt ein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht, hängt hauptsächlich von 3 Faktoren ab:

  • Wie lang ist die Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle?
  • Ist öffentlicher Verkehr zumutbar bzw. besteht die Möglichkeit?
  • An wie vielen Tagen wird gependelt?

Wenn nicht an mindestens 11 Tagen im Monat gependelt wird, verringert sich der Anspruch. Bei 8 bis 10 Tagen stehen zwei Drittel zu und bei 4 bis 7 Tagen nur noch ein Drittel.

Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 wurde das Pendlerpauschale um 50 % erhöht, um die steigenden Energiepreise auszugleichen.

Des Weiteren wird unterschieden,ob Anspruch auf das kleine oder das große Pendlerpauschale besteht.

Das kleine Pendlerpauschale

Um Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale zu haben, muss die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mindestens 20 Kilometer betragen. Wenn die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zumutbar ist, fällt der Anspruch in Abhängigkeit von der Distanz folgendermaßen aus:

Kleines Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale

Wenn die Distanz zwischen Arbeitsstelle und Wohnsitz mindestens 2 Kilometer beträgt und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, dann steht den Arbeitnehmer:innen das große Pendlerpauschale zu. Unzumutbar beziehungsweise unmöglich ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zum Beispiel in den folgenden Fällen:

  • Der Arbeitsweg (eine Strecke) dauert mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 2 Stunden.
  • Aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ist das öffentliche Pendeln nicht möglich.
  • Bis zur Hälfte des Arbeitsweges sind zur erforderlichen Zeit keine öffentlichen Verkehrsmittel vorhanden 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann berechnet sich das große Pendlerpauschale abhängig von der Distanz zwischen Arbeitsstelle und Wohnort folgendermaßen:

Großes Pendlerpauschale

Der Pendlereuro

Jenen Arbeitnehmer:innen, die Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, steht auch der Pendlereuro zu. Grundsätzlich ist der Pendlereuro ein Absetzbetrag, der direkt von der Steuer abgezogen wird. Die Berechnungsgrundlage für den Pendlereuro ist die Anzahl der zurückgelegten Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle. Abgerechnet wird das einmal im Jahr und normalerweise werden die Kilometer mit 2 multipliziert. Zwischen Mai 2022 und Juni 2023 ist der Faktor aber nicht 2, sondern 4.

Soziale Treffsicherheit und Umweltrelevanz des Pendlerpauschales

Der Aufschrei in den Medien vor etwas über einem Jahr war groß: Mit der vorübergehenden Erhöhung des Pendlerpauschales zur Kompensation der Teuerung wurde auch dessen geringe soziale Treffsicherheit heftig kritisiert. Lediglich 3 % des Pendlerpauschales kommen dem niedrigsten Einkommensviertel zugute. Das reichste Einkommensviertel erhält rund 12 Mal so viel.

Ursache ist, dass aufgrund der Ausgestaltung des Pauschales – es vermindert die Steuerbemessungsgrundlage, nicht die Lohnsteuer –  gut verdienende Pendler:innen mehr Geld einsparen als einkommensschwache Pendler:innen, und zwar auf derselben Pendeldistanz! Dieser Subventionsmissstand summiert sich pro Jahr auf 1,357 Milliarden Euro, die vor allem Besserverdiener:innen zugute kommen.

Überholte Mobilitätsroutinen werden einzementiert, die Mobilitätswende ausgebremst

Das Pendlerpauschale verfehlt nicht nur sein Ziel der finanziellen Unterstützung von Arbeiter:innen und Angestellten, sondern richtet auch ungeheuren ökologischen Schaden an. Es motiviert Arbeitnehmer:innen dazu, weitere Pendelwege in Kauf zu nehmen und Alternativen zum privaten PKW links liegen zu lassen. Man kann es ihnen auch nicht übel nehmen, denn sie sind nicht für eine ökologisch-soziale Ausrichtung der Pendlersubvention verantwortlich. Es ist glasklar: Die Regierung trägt die Verantwortung dafür, wenn weiterhin steuerliche Anreizsysteme bestehen, die zu mehr Pendlerverkehr und mehr CO2 Emissionen führen. 

Wie Unternehmen Verantwortung übernehmen. Und in einen Zwiespalt geraten.

Die Debatte ist für Unternehmen alles andere als eindeutig. Vor allem an ruralen Standorten ringen Betriebe damit, neue Mitarbeiter:innen zu finden. Ohne Pendlerpauschale verkleinert sich tendenziell das Gebiet ringsum den Wohnort, in dem Arbeitnehmer:innen nach Arbeit suchen. Das würde den Fachkräftemangel verschärfen und Stellen bleiben schlimmstenfalls unbesetzt.

Andererseits sehen sich Unternehmen mit hohen Erwartungen an Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung seitens der jüngeren Generationen konfrontiert. Berufseinsteiger:innen wissen heutzutage über die Dringlichkeit der Klimakrise Bescheid und erwarten konkrete Maßnahmen von Arbeitgeber:innen. Demnach ist es nicht ratsam, weiterhin Dienstwagen und Gratis-Parkplätze im Überfluss anzubieten. Vielmehr ist es sinnvoll, ein umfassendes Mobilitätskonzept und ein langfristiges, strategisches Bekenntnis zum modernen betrieblichen Mobilitätsmanagement auszuarbeiten.

Eine ideale Kombi: Pendlerpauschale und Klimaticket

Doch wie geht man als Arbeitgeber:in mit dem Pendlerpauschale um? Es Beschäftigten nicht zu gewähren, steht kaum zur Debatte. Warum auch, die Kosten trägt der Staat. Aber: Das Klimaticket kann seit 1.1.2023 bezuschusst werden, ohne dass der Anspruch auf Pendlerpauschale wegfällt. Somit haben Unternehmen ein Instrument zur Förderung des öffentlichen Verkehrs unter ihren Beschäftigten, ohne dass diese auf den finanziellen Anreiz des Pendlerpauschales verzichten müssen. 

In der Erfolgsgeschichte des Klimatickets stellt dies einen weiteren Meilenstein dar. Und nicht nur die Beschäftigten profitieren, sondern auch das Unternehmen: Umstiege auf öffentlichen Verkehr bedeuten weniger Kosten durch Firmenwagen und Parkplätze. Vor allem bei Unternehmen, die stark wachsen, ergeben sich hohe Einsparungen, beispielsweise wenn der Bau neuer Parkplatzinfrastruktur wegfällt. 

Die Zukunft der Pendler:innensubvention

Eine Ökologisierung sowie eine Fokussierung der sozialen Treffsicherheit des Pendlerpauschales wird früher oder später stattfinden, auch wenn der Zeitpunkt alles andere als absehbar ist. Unternehmen möchten sich auf langfristige Trends und Entwicklungen einstellen und dazu gehören nun mal die Vorteile eines modernen betrieblichen Mobilitätsmanagements in Richtung klimafreundlicher, bedarfsgerechter und aktiver Mobilität. 

Wenn man bedenkt, dass in Österreich über 50 % der Arbeitswege kürzer als 10 Kilometer sind, dann wird klar, dass der Arbeitsweg überwiegend auch ohne Auto machbar ist. Klimafreundliche Transportmittel wie Fahrräder, E-Scooter, Fahrgemeinschaften oder Öffis sind in Wahrheit viel öfter eine komfortable Option, als man glaubt.

Wir von Pave Commute unterstützen Unternehmen dabei, die Zukunft der Pendlermobilität zu antizipieren. Wir bieten für jeden Pendelweg die passende Lösung. Mit dem innovativen Algorithmus von Pave Commute erhält jede:r Nutzer:in die passende Mobilitätsempfehlung. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Ihrer Belegschaft die Möglichkeit bieten möchten, den Arbeitsweg nicht nur kostengünstiger, sondern auch klimaverträglicher zu bestreiten.

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Lisa Oberstaller

Lisa Oberstaller

Marketing Manager
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