Seit dem 05.01.2023 ist die Corporate Social Reporting-Directive in Kraft. In Österreich sowie in der gesamten Europäischen Union stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen, um den Anforderungen der CSR-Direktive gerecht zu werden. Vor allem die Erhebung von Scope 3-Emissionen bereitet dabei Schwierigkeiten. In einem Interview mit Elizabeth Löffler und Alexandra Mohler von KPMG haben wir einige hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema CSRD gesammelt.
Was ist die CSRD und wer ist davon betroffen?
Bei der Corporate Sustainability Reporting-Direktive (CSRD) handelt es sich um eine Vorschrift der Europäischen Union, die Unternehmen dazu verpflichtet, durch die ESRS (European Sustainability Reporting Standards), über ihre sozialen, ökologischen und Governance-Themen zu berichten. Sie zielt darauf ab, Unternehmen transparenter und verantwortungsbewusster zu machen. Die CSR-Direktive ist wichtig, da sie eine Möglichkeit bietet, das Verhalten und die Praktiken von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung zu verbessern.
Für die erste Berichterstattung im Jahr 2025, also für das Geschäftsjahr 2024, sind Unternehmen betroffen, die bereits der NFRD (Non-Financial Reporting-Direktive) unterlegen waren. Bei der NFRD waren 11.600 Unternehmen in Europa zur Berichterstattung verpflichtet, mit CSRD soll diese Zahl auf 49.000 wachsen.
Für die Berichterstattung 2026, also des Geschäftsjahres 2025, sind jene Unternehmen betroffen, die mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter:innen
- Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme
- Mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz Summe
Ab 2027, für das Geschäftsjahr 2026, werden die börsennotierten KMUs in die Pflicht genommen, wobei diesen jedoch in einigen Fällen ein Aufschub bis 2028 gewährt werden kann.
Die Expertinnen Mohler und Löffler von KPMG beobachten, dass das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) beziehungsweise Environmental Social Governance (ESG) maßgebend für den Unternehmenserfolg ist. Mitarbeitenden ist es wichtig, für welches Unternehmen sie arbeiten und auch Investor:innen und Banken zeigen ein erhöhtes Interesse am Verantwortungsbewusstsein für Umwelt und Soziales von Unternehmen.
Neuerungen der CSRD im Unterschied zu vergangenen Praktiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die Überprüfung
Eine bedeutende Neuerung ist, dass Nachhaltigkeitsberichte nun überprüft werden. Für die ersten Jahre ist eine Prüfung mit Limited Assurance (begrenzter Sicherheit) vorgesehen. Eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ist weniger umfangreich und detailreich als eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit. Das Ziel besteht darin, genügend Nachweise zu sammeln, um die Glaubwürdigkeit und Plausibilität des Sachverhalts unter den gegebenen Umständen festzustellen, insbesondere wenn ein erhöhtes Risiko einer möglichen fehlerhaften Darstellung besteht (vgl. KPMG).
Für die nachfolgenden Jahre ist eine Prüfung mit Reasonable Assurance (hinreichende Sicherheit) geplant. Die Prüfung mit hinreichender Sicherheit strebt an, ausreichende Beweise zu sammeln, um mit der erforderlichen Gewissheit festzustellen, dass der zu prüfende Bereich in allen wesentlichen Aspekten den angewendeten Kriterien entspricht. Im Vergleich zur begrenzten Sicherheitsprüfung werden dabei beispielsweise Kontrollen vor Ort und eigenständige Erhebungen (Stichproben) in erhöhtem Umfang durchgeführt (vgl. KPMG).
Durch die Überprüfung der Berichte wird ganz allgemein die Transparenz erhöht.
Die Standardisierung
Die European Sustainability Reporting Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden von der europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erarbeitet. Diese Standards werden darauffolgend ständig in Abstimmungsprozessen der EU-Behörde erweitert und verbessert, bis das vollständige Rahmenwerk (ESRS) vorliegt. Diese ESRS bieten dann eine Anleitung, welche Informationen im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein sollen. Durch die vorgegebenen Rahmenwerke, die es zu erfüllen gilt, kann man die KPIs der verschiedenen Unternehmen in Europa direkt miteinander vergleichen.
Die doppelte Wesentlichkeit
Unter CSRD müssen Unternehmen beide Wesentlichkeits-Perspektiven beleuchten. Diese sind:
- Inside-out-Perspektive: “Welche Auswirkungen hat mein Unternehmen auf die Umwelt” (z.B. Umweltverschmutzung)
- Outside-in-Perspektive: “Welche Auswirkungen hat die Umwelt auf mein Unternehmen” (z.B. Klima-Risiken)
Erhebung der CO2-Bilanz von Unternehmen
Zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen gilt das GHG (Greenhouse Gas Protocol) als Grundlage für die ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standards). Dabei wird zwischen 3 Scopes unterschieden, die es zu erheben gilt:
Scope 1-Emissionen
Die Scope-1-Emissionen umfassen direkt von Unternehmen verantwortete oder kontrollierte Emissionen. Also die direkten Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel, z.B. durch Kraftstoffverbrennung, aber auch die Emissionen aus dem eigenen Fuhrpark.
Scope 2-Emissionen
Scope 2 und Scope 3-Emissionen werden als indirekte Emissionen bezeichnet, während Scope 1-Emissionen als direkte Emissionen bezeichnet werden.
Scope 2- Emissionen sind z.B. Emissionen aus angekaufter Energie, wobei das Unternehmen selbst diese nicht erzeugt, aber verbraucht hat. Dadurch entstehen indirekte Auswirkungen auf den Klimawandel.
Scope 3-Emissionen
Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette von Unternehmen. Darunter fallen z.B. Emissionen aus gekauften Waren und Dienstleistungen, Abfälle und deren Entsorgung, Warentransport, Finanzinvestitionen und auch das Pendeln der Mitarbeitenden.
Die Verfügbarkeit und Erhebung von Daten ist besonders herausfordernd bei Scope 3-Emissionen, dies bestätigen auch die Expertinnen Löffler und Mohler von KPMG.
Wie man sich an Scope 3-Emissionen herantastet
“Datenverfügbarkeit kann bei der Berechnung von Scope 3 herausfordernd sein und es werden mehrere methodische Ansätze im Greenhouse Gas Protocol für jede „Scope 3 Kategorie“ vorgeschlagen.”
– Elizabeth Löffler, Assistant-Managerin bei KPMG
Online lassen sich einige Unterlagen zur Berechnung der Scope 3-Emissionen finden. Dazu zählt etwa der ”Scope 3 Calculation Guidance” von GHG. In diesem Guide findet man unter Kategorie Nr.7 eine Schätzungshilfe für die durch Mitarbeitende verursachten Pendel-Emissionen. Die drei Methoden dabei sind:
- Kraftstoffbasierte Methode: Schätzung auf Grundlage des verbrauchten Kraftstoffs
- Entfernungsbasierte Methode: Schätzung auf Grundlade zurückgelegter Entfernungen
- Durchschnittsdaten-Methode: Schätzung auf Grundlage von durchschnittlichen (nationalen) Pendel-Daten
Die Entscheidung, welche der drei Methoden dabei verwendet wird, liegt bei den Unternehmen selbst. Allerdings sollte diese Entscheidung gut begründet sein.
Auch Pendler-Apps, wie Pave Commute, können zur Erhebung der Pendler-Emissionen genutzt werden. Durch die tägliche Validierung von Pendelfahrten durch die Mitarbeitenden ist bekannt, wie viel CO2 diese auf dem Pendelweg verbrauchen.
Da die Berechnung der Scope 3-Emissionen so herausfordernd ist, ist es für berichtspflichtige Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden im ersten Jahr erlaubt, die Scope 3-Emissionen nicht offenlegen zu müssen. Das bietet jenen Unternehmen eine Möglichkeit, im ersten Jahr intern zu testen, wie die Scope 3-Emissionen bestmöglich erhoben werden können.
Unternehmen tun gut daran, sich frühzeitig mit der CSRD zu beschäftigen und die Datensammlung vorzubereiten
Die Expertinnen von KPMG sind sich einig: Der wichtigste Schritt, den Unternehmen jetzt machen können, besteht darin, sich vorzubereiten. Es sollte nicht unterschätzt werden, wie viele Datenpunkte für einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht gesammelt werden müssen. Es ist sehr ratsam, ein Testjahr zu unternehmen, wobei die Daten zwar erhoben werden, der Bericht aber nur für interne Zwecke verfasst wird. Darüber hinaus kann es auch empfehlenswert sein, sich branchenintern auszutauschen oder eine Gap-Analyse durchzuführen. Die durchgeführten Schritte sollten alle akribisch dokumentiert werden, damit bei etwaigen Überprüfungen alles sinnvoll nachvollzogen werden kann.
“Der Aufbau braucht einfach eine gewisse Zeit und so ist es eine gute Idee, so früh wie möglich damit anzufangen.“
– Alexandra Mohler, Senior Associate bei KPMG
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