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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR NUTZER

PAVE COMMUTE APP

1. Grundlegende Bestimmungen


1.1. Die

Carployee GmbH
FN 487221b
Peter-Behrens-Platz 10, 4020
Linz
+436802381701
( Pave Commute )


betreibt die Pave Commute App (die "App"), welche Personen ("Nutzer") bei der Wahl ihres Verkehrsmittels bzw ihres Anfahrtsweges in die Arbeit, zur Universität oder zu sonstigen Einrichtungen und Orten unterstützen soll. Mittels der App können Fahrgemeinschaften gebildet werden, Fahrten mit dem Fahrrad/öffentlichen Verkehr oder Fußwege optimiert werden, Punkte für Mobilitätsverhalten gesammelt und gegen Benefits eingelöst werden und Verknüpfungen mit dem Arbeitgeber gebildet werden.


1.2. Pave Commute erbringt – vorbehaltlich des Punktes 1.3 – alle Leistungen gegenüber ihren Nutzern (gemeinsam mit Pave Commute die "Parteien") auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die jederzeit unter pavecommute.app/de/user-agb-eu abrufbar sind, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.


1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Nutzer, bei denen es sich um Verbraucher im Sinne des KSchG handelt. Die AGB für Unternehmenskunden (insbesondere Arbeitgeber / Universitäten / Freizeiteinrichtungen samt deren Vertreter) ("AGB für Unternehmenskunden") sind jederzeit unter pavecommute.app/de/business-agb-eu abrufbar.


1.4. Änderungen der AGB gegenüber Nutzern sind ausschließlich mit Zustimmung des Nutzers möglich. Dazu müssen die geänderten AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von Pave Commute unter pavecommute.app/de/user-agb-eu und durch Zusendung des AGB-Textes an die vom Nutzer zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse kundgemacht werden. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich (zB per E-Mail an support@pavecommute.app ), gilt die Zustimmung als erteilt. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Nutzers besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Nutzer und Pave Commute gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort. Sofern der Fortbetrieb der App auf Basis der vorherigen Fassung der AGB technisch nicht mehr möglich ist oder aus anderen Gründen für Pave Commute wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint, kann Pave Commute im Falle eines Widerspruchs des Nutzers den Vertrag außerordentlich kündigen. Über das Widerspruchsrecht sowie die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs ist der Nutzer gleichzeitig mit der Zusendung des geänderten AGB-Textes zu informieren.


2. Vertragsabschluss


2.1. Die App kann via Google Play Store oder Apple App Store ("App Stores") kostenlos auf ein mobiles Endgerät heruntergeladen und darauf installiert werden. Im Zuge der Registrierung eines Nutzers in der App kann dieser entweder ein Benutzerkonto mittels E-Mail anlegen oder ein bestehendes Benutzerkonto von Google oder Apple (Single Sign On "SSO") verwenden. Durch Eingabe der Nutzerdaten (insbesondere Name und E-Mailadresse) bzw Auswahl der Registrierung mittels SSO sowie durch Akzeptieren dieser AGB im Rahmen der Registrierung kommt der Vertrag zwischen Pave Commute und dem Nutzer zustande.


2.2. Mit Anklicken der Schaltfläche über die Kenntnisnahme und das Akzeptieren der AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses bestätigt der Nutzer, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat, und erkennt diese AGB ausdrücklich an.


2.3. Der Abschluss des Vertrags erfolgt in deutscher Sprache.


3. Widerrufsrecht über die App-Nutzung


3.1. Neben dem jederzeitigen Kündigungsrecht (Punkt 12) ist der Nutzer dazu berechtigt, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Punkt 2) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Zur Ausübung dieses Widerrufsrechts muss der Nutzer Pave Commute mittels eindeutiger Erklärung (zB per E-Mail an support@pavecommute.app oder per Post) über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Nutzer kann für den Rücktritt das untenstehende Muster-Widerrufsformular (Punkt 4) verwenden. Die Verwendung des Widerrufsformulars ist nicht verpflichtend.


3.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.


3.3. Tritt der Nutzer vom Vertrag zurück, entfällt dessen Recht zur Nutzung der App und der Nutzer-Account wird durch Pave Commute gelöscht. Dem Nutzer steht es nach Widerruf frei, durch neuerliche Registrierung mit seinen Daten einen neuen Vertrag über die Nutzung der App abzuschließen.


4. Muster-Widerrufsformular


(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann kannst du dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden)
An Carployee GmbH, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, E-Mail: support@pavecommute.app:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:


5. Gegenstand des Vertrags


5.1. Gegenstand des Vertrags sind die rechtlichen, organisatorischen, kommerziellen und technischen Bedingungen für die Bereitstellung und den Betrieb der App sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der App-Bereitstellung. Die grundsätzliche Funktionsbeschreibung der App und deren technische Nutzungsvoraussetzungen sind in Anlage ./1 zu diesen AGB festgelegt ("Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen").


5.2. Pave Commute hat innerhalb des vereinbarten Rahmens bei der Erbringung der Vertragsleistungen Gestaltungsfreiheit, sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Pave Commute ist darüber hinaus berechtigt, vereinbarte Vertragsleistungen in einem dem Nutzer zumutbaren Umfang im Rahmen von Updates zu modifizieren. Durch Download und Installation solcher Updates am Endgerät stimmt der Nutzer den damit verbundenen Veränderungen der Vertragsleistung zu.


5.3. Pave Commute ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit entsprechender Qualifikation heranzuziehen, für deren Verhalten Pave Commute gegenüber dem Nutzer wie für ihr eigenes haftet.


5.4. Der Nutzer versteht und erkennt ausdrücklich an, dass durch Pave Commute über die App ausschließlich eine Unterstützung bei der Wahl des Verkehrsmittels bzw des Anfahrtsweges in die Arbeit, auf die Universität oder zu sonstigen Orten bereitgestellt wird. Durch den Abschluss des Vertrags wird kein Anspruch des Nutzers auf Bereitstellung geeigneter Mitfahrgelegenheiten oder den Abschluss von Beförderungsverträgen gegenüber Pave Commute begründet. Pave Commute ist an vertraglichen Beziehungen oder Vereinbarungen jeglicher Art, die zwischen Nutzern der App eingegangen werden, (wie insbesondere Personenbeförderungsverträgen) nicht beteiligt und übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung. Folglich werden Nutzer, die Mitfahrangelegenheiten an andere Nutzer anbieten, auch nicht als zurechenbare Erfüllungsgehilfen von Pave Commute tätig.


5.5. Der Nutzer versteht und erkennt ausdrücklich an, dass Pave Commute im Rahmen des Benefits-Features laut Punkt 3 sowie Punkt 4 der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen ausschließlich den technischen und organisatorischen Rahmen für die Incentivierung des Mobilitätsverhaltens einzelner Nutzer durch Unternehmen oder Arbeitgeber, durch Bereitstellung eines Punktesystems zur Belohnung von Mobilitätsverhalten, Anzeige von Benefits in der App und Übermittlung der für die Freischaltung und Einlösung von Benefits relevanten Informationen zwischen Nutzer und Anbietern der Benefits bietet. Das Einlösen von Punkten gegen Benefits begründet kein Vertragsverhältnis zwischen Pave Commute und dem Nutzer, aus welchem dem Nutzer gegenüber Pave Commute Ansprüche welcher Art immer im Hinblick auf angebotene Benefits erwachsen würden. Pave Commute ermöglicht lediglich die Durchführung der Einlösung durch Übermittlung der hierfür relevanten Informationen zwischen Nutzer und Anbieter des jeweiligen Benefits. Die Bereitstellung von Benefits erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter des Benefits.


5.6. Der Nutzer versteht und erkennt ausdrücklich an, dass die einzelnen App-Features ausschließlich vorbehaltlich der in der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen angeführten Beschränkungen und Bedingungen gewährt werden.


6. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten


6.1. Pave Commute bietet Kunden bzw Nutzern die Möglichkeit, die App über App Stores auf ein mobiles Endgerät herunterzuladen und zu installieren. Notwendige Hardware sowie entsprechende Betriebssysteme zur Nutzung der App werden von Pave Commute jedenfalls nicht bereitgestellt.


6.2. Die technischen Mindestanforderungen an die zur Nutzung der App erforderliche Hard- und Software sind in den jeweiligen App Store-Bedingungen ersichtlich. Pave Commute übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die App mit der vom Nutzer eingesetzten Hard- und Software kompatibel ist.


6.3. Die Nutzung der App setzt eine erfolgreiche Installation auf das mobile Endgerät des Nutzers sowie Internetzugriff voraus. Ferner ist zur Nutzung eine entsprechende Registrierung durch den jeweiligen Nutzer zwingend erforderlich.


6.4. Sofern im Rahmen dieser AGB keine spezielleren Regelungen getroffen werden, richtet sich die zulässige Nutzung der App nach den Bedingungen und Regelungen des verwendeten App Stores.


6.5. Der Nutzer räumt Pave Commute das unentgeltliche, nicht-ausschließliche und das für die Laufzeit des Vertrags befristete Recht ein, sämtliche übermittelten Inhalte in dem für die Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Umfang zu verwenden.


7. Fair Use und allgemeine Pflichten des Nutzers


7.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die App nicht zu Zwecken des Betriebs eines Unternehmens (§ 1 Konsumentenschutzgesetz; BGBl 1979/140 in der jeweils geltenden Fassung) oder zur sonstigen Generierung regelmäßiger Gewinne durch das Einheben von Entgelten gegenüber anderen Nutzern für das Anbieten von Mitfahrgelegenheiten zu verwenden. Der Verstoß gegen diese Pflicht berechtigt Pave Commute zur sofortigen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund.


7.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur App geheim zu halten. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten, die von seinem Benutzerkonto ausgehen, verantwortlich. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass pro Nutzer nur ein Benutzerkonto geführt werden darf.


7.3. Pave Commute kann die App interaktiv gestalten. Die Nutzer erhalten etwa die Möglichkeit, sich wechselseitig (insbesondere in Form von Chats) auszutauschen. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass die Nutzung der App nur nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen darf, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden dürfen und die gesetzlichen Vorschriften und diese AGB zu beachten sind. Pave Commute ist nicht verpflichtet, die Beiträge der Nutzer auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.


7.4. Der Nutzer ist verpflichtet, Pave Commute unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Verdacht der unberechtigten oder zweckwidrigen Nutzung eines Benutzerkontos besteht. Anfragen werden binnen angemessener Zeit seitens Pave Commute beantwortet. Nutzer haben jedenfalls keinen Anspruch auf Live-Support. Der Nutzer wird Pave Commute bei der Diagnose und Bereinigung eines Fehlers durch Bereitstellung der benötigten Informationen und Unterlagen unterstützen.


7.5. Im Zweifel gehen die Regeln der Punkte 10 und 11 diesem Punkt 7 vor.


8. Urheberrechte von Pave Commute


8.1. Der Nutzer erwirbt durch Registrierung in der App das nicht ausschließliche und zeitlich für die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die App unentgeltlich zu den in den AGB festgelegten Zwecken zu nutzen (die "Lizenz").


8.2. Die App, ihre Inhalte, ihre zugrundeliegende Software sowie sonstige von Pave Commute zur Verfügung gestellten Inhalte (wie insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Entwürfe, oder sonstige Datenträger) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Pave Commute über das im Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder genutzt noch bearbeitet werden. Der Nutzer verpflichtet sich, die App nicht zu dekompilieren, nicht zurückzuentwickeln, nicht zu versuchen, den Quellcode der Software zu erlangen, die App nicht zu bearbeiten, zu modifizieren oder abgeleitete Werke aus der App zu erstellen.


8.3. Der Nutzer ist weiters nicht berechtigt, eine allfällige Benutzerdokumentation der App oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder an Unberechtigte herauszugeben.


8.4. Der Nutzer erwirbt ausdrücklich keine wie auch immer gearteten Nutzungsrechte am Objekt- und/oder Sourcecode der App. app.


8.5. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung der Unterlagen eine Haftung von Pave Commute – insbesondere etwa für die inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen – gegenüber Dritten.


8.6. Der Verstoß des Nutzers gegen die Bestimmungen dieses Punktes 8 berechtigt Pave Commute zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.


9. Entgelte und Aufrechnung


9.1. Die Nutzung der App ist für den Nutzer kostenlos.


9.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, gegenüber allfälligen Ansprüchen von Pave Commute mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenforderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Nutzers oder sind gerichtlich festgestellt oder von Pave Commute schriftlich anerkannt worden.


10. Verantwortlichkeit und Haftung


10.1. Bei der Zusammenstellung von Inhalten der App und Empfehlung für einzelne Nutzer durch Pave Commute handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher in Bezug auf die durch die Nutzung der App angestrebten Ziele nicht geschuldet. Pave Commute übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden. Der Nutzer ist daher alleine dafür verantwortlich, Inhalte kritisch zu prüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen.


10.2. Pave Commute ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Funktionen laut Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen, die eine Interaktion zwischen Nutzern und Arbeitgebern beinhalten, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Nutzer und einem in der App verfügbaren Arbeitgeber zu prüfen. Pave Commute stellt dem Nutzer die mit einer Verknüpfung mit dem Arbeitgeber verbundenen Funktionen der App ausschließlich auf Grundlage und im Fall der Übereinstimmung der von Nutzer und Arbeitgeber hierzu bereitgestellten Informationen zur Verfügung.


10.3. Im Fall des Schichtplananbindungs-Features und der Einladungsfunktion ("Arbeitgeber-Features") erfolgt die Bereitstellung der Funktionen an den Nutzer durch Pave Commute nur nach Maßgabe des Auftrags des jeweiligen Arbeitgebers.


10.4. Die Haftung von Pave Commute für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – jedenfalls ausgenommen. case.


10.5. Pave Commute übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die einem Nutzer durch das Verhalten eines Dritten, der im Rahmen der App Benefits anbietet, entstehen. Pave Commute bietet ausschließlich den technischen und organisatorischen Rahmen für die Incentivierung des Mobilititätsverhaltens einzelner Nutzer durch Unternehmen oder Arbeitgeber, durch Bereitstellung eines Punktesystems zur Belohnung von Mobilitätsverhalten, Anzeige von Benefits in der App und Übermittlung der für die Freischaltung und Einlösung von Benefits relevanten Informationen zwischen Nutzer und Anbietern der Benefits. Der Nutzer hat keine Ansprüche welcher Art auch immer (zB Ansprüche wegen Nichterfüllung, Gewährleistung) im Hinblick auf über die App eingelöste Benefits von Drittanbietern.


10.6. Pave Commute übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die einem Nutzer durch das Fehlverhalten eines anderen Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der App entstehen. Insbesondere haftet Pave Commute nicht für Schäden aus Personenbeförderungsverträgen, die zwischen zwei oder mehreren Nutzern im Zuge der Verwendung der App über den Chat oder sonst schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Der Nutzer versteht und erkennt an, dass Pave Commute nicht Halter der für allfällige Mitfahrangelegenheiten bereitgestellten Fahrzeuge ist und Pave Commute folglich keine Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (BGBl 1959/48 in der jeweils geltenden Fassung) trifft.


10.7.Haftungsansprüche zwischen zwei oder mehreren Nutzern im Hinblick auf Verträge und Vereinbarungen jeglicher Art, die im Rahmen der Nutzung der App geschlossen wurden, werden durch das Vertragsverhältnis der Nutzer mit Pave Commute nicht berührt.


10.8.Im Rahmen der Arbeitgeber-Features wird Pave Commute im Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers tätig. Pave Commute übernimmt keinerlei Haftung, die dem Nutzer durch Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Arbeitgeber-Features entstehen.


11. Gewährleistung


11.1. Dem Nutzer steht ein Recht auf Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (BGBl I 2021/175 in der jeweils geltenden Fassung), zu. Ein über die zwingenden gesetzlichen Normen hinaus bestehendes Gewährleistungsrecht des Nutzers wird ausdrücklich ausgeschlossen.


11.2. Nach aktuellem Stand der Technik existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. Folglich kann Pave Commute keine Gewähr dafür übernehmen, dass die App bzw die zugrundeliegende Software vollständig fehlerfrei ist.


11.3. Die Vertragsleistungen von Pave Commute werden nach dem Stand des Wissens von erfahrenen Experten erstellt. Änderungen der Vertragsleistungen im Vergleich zur ursprünglichen Vertragsleistung, denen der Nutzer im Wege des Downloads und der Installation von Updates zustimmt, führen zu keiner Mangelhaftigkeit der Vertragsleistung.


11.4.Festgehalten wird, dass Ausfallszeiten wegen Wartungen, Software-Updates, technischen Problemen Dritter oder höherer Gewalt nicht ausgeschlossen werden können und aufgrund dessen auftretende Verfügbarkeitsprobleme der App keinen Mangel darstellen, sofern diese durch Pave Commute soweit möglich und zumutbar und innerhalb angemessener Zeit behoben werden.


11.5. Pave Commute ist an Verträgen und Vereinbarungen jeglicher Art, die zwischen seinen Nutzern im Rahmen der Nutzung der App (zB über den Chat), zwischen Nutzern und Drittanbietern von Benefits oder Nutzern und mit ihnen verknüpften Arbeitgebern geschlossen bzw getroffen werden, nicht beteiligt. Für Mängel im Zusammenhang mit solchen Verträgen und Vereinbarungen treffen Pave Commute folglich keine Gewährleistungspflichten.


12. Vertragsdauer und Kündigung


12.1. Durch die Registrierung des Nutzers schließen Pave Commute und der Nutzer einen Vertrag über die Nutzung der App für einen unbefristeten Zeitraum. Der Nutzer und Pave Commute sind berechtigt, dieses Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen, wobei das Recht zur Kündigung seitens Pave Commute an die Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gebunden ist. Das Recht der Parteien zur Auflösung des Vertrags mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


12.2. Die Kündigung durch den Nutzer erfolgt durch Löschung des Benutzerkontos unter den Einstellungen oder durch schriftliche Erklärung gegenüber Pave Commute (zB per E-Mail an support@pavecommute.app). Die Kündigung durch Pave Commute erfolgt schriftlich per E-Mail an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse.


13. Datenschutz


13.1. Im Zusammenhang mit der Nutzung der App werden einige personenbezogene Daten des Nutzers (zB Name, E-Mailadresse) verarbeitet. Pave Commute verpflichtet sich als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Ziffer 7 Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO"), die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der DSGVO, zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern aufzuerlegen..


13.2. Soweit Pave Commute als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Ziffer 8 DSGVO tätig wird (für Arbeitgeber-Features), verfügt Pave Commute über eine Vereinbarung gemäß Art 28 DSGVO mit dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Sinne des Art 4 Ziffer 7 DSGVO.


13.3. Nähere Informationen zum Datenschutz können Nutzer jederzeit in der Datenschutzerklärung unter pavecommute.app/de/app-datenschutz-eu aufrufen.


14. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort


14.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Pave Commute und deren Nutzern gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer hierdurch dem durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staats des gewöhnlichen Aufenthalts des Nutzers gewährten Schutz entzogen würde.


14.2. Für sämtliche vom Nutzer gegen Pave Commute wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis erhobenen Klagen vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Nutzers, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.


14.3. Für alle gegen einen Nutzer von Pave Commute wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte im Inland zuständig, in dessen Sprengel der Nutzer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Nutzer, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


14.4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt als Erfüllungsort für Vertragsleistungen von Pave Commute dessen Unternehmenssitz.


15. Schlussbestimmungen


15.1.Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.


15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.


15.3. Mangels abweichender Regelung in diesen AGB dürfen die Bestimmungen und Rechte aus diesen AGB nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weitergegeben oder zediert werden. Davon ausgenommen ist die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers zur Geltendmachung an einen in § 29 Konsumentenschutzgesetz genannten Verband.


15.4. Als "Dritter" im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Parteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.




1. Anlage ./1

Beschreibung Funktionsumfang App (für Nutzer)


Die App Pave Commute ("App") wird für die Planung der täglichen Routen von Nutzern ("Nutzer") zu ihrem Arbeitgeber, ihrer Universität oder sonstigen Orten verwendet. Notwendige Voraussetzung für die App-Nutzung ist, dass Nutzer die App vom Google Play Store oder Apple App Store ("App Store") auf ihr mobiles Endgerät laden. Zusätzlich benötigen Nutzer eine Internetverbindung. Um die App nutzen zu können, ist zudem eine Registrierung des Nutzers mittels Passwort und E-Mailadresse bzw SSO möglich. .


1. Onboarding


Die App berechnet, basierend auf den Adressen des Nutzers, Routenempfehlungen zu Arbeitsplätzen oder sonstigen regelmäßig aufgesuchten Orten für jeden Tag.

Das Onboarding und die darin enthaltenen Informationsabfragen werden anhand interner Erkenntnisse seitens Pave Commute laufend weiterentwickelt und verbessert, damit den Nutzern ein hochwertiges Service geboten werden kann.


2. Routenempfehlungen und Bildung von Fahrgemeinschaften


Für den (täglichen) Anfahrtsweg werden Empfehlungen betreffend die Wahl des optimalsten Transportmodus für einen individuellen Nutzer (zB Fahrrad-, Fußweg, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaft mit dem Auto) ausgesprochen. Derartige Empfehlungen können sich im Zeitverlauf verändern, um weiterhin den Bedürfnissen des Nutzers zu entsprechen. Zusätzlich werden Begleitmaßnahmen getroffen, um dem Nutzer die Befolgung der Empfehlung so weit wie möglich zu erleichtern. Insbesondere erfolgt ein "Matching" der Nutzer untereinander und eine Gruppenbildung in Form von Chats, damit sich "gleich-gesinnte" Nutzer, mit einem deckungsgleichen oder ähnlichen Anfahrtsweg austauschen können. Benutzer können Gruppen auch basierend auf Tagen, Zeiten, Transportmodus und ihrem jeweiligen Standort suchen. Je nach Weiterentwicklung der App können zusätzliche Begleitmaßnahmen eingeführt werden.


3. Punktesammeln und Einlösen von Benefits


Durch die Verwendung der App für (tägliche) Anfahrtswege, kann der Nutzer Punkte für Mobilitätsverhalten auf zurückgelegten Wegen sammeln (zB durch Standort-Tracking). Voraussetzung für das Punktesammeln via Standort-Tracking ist das erfolgreiche Tracking des Standorts und des Transportmodus des Nutzers. Dieses Tracking wird durch die App umgesetzt, ist jedoch stark vom jeweiligen Endgerät und den freigegebenen Berechtigungen, insbesondere der jeweiligen Zustimmung des Nutzers zum GPS-Tracking, abhängig.


Die Punkte können vom Nutzer über die App gegen Vorteile verschiedener Art ("Benefits"; zB Gutscheine, Werbeartikel) eingelöst werden, die von Pave Commute oder Dritten (zB Unternehmen) bereitgestellt werden. Die Zahl der für ein spezifisches Mobilitätsverhalten gutzuschreibenden Punkte sowie Bedingungen für die Einlösbarkeit von Punkten können von Pave Commute nach eigenem Ermessen festgelegt und jederzeit abgeändert werden. Welche Benefits bereitgestellt werden, und welche Bedingungen jeweils für die Einlösung erfüllt sein müssen, wird durch den Anbieter des jeweiligen Benefits autonom festgelegt. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf fortlaufende Verfügbarkeit eines bestimmten Benefits in der App.


Die Reihung der Benefits in der Anzeige innerhalb der App erfolgt nach Relevanz für den jeweiligen Nutzer, wobei sich diese nach den Onboarding-Ergebnissen, dem bisherigen Mobilitätsverhalten des Nutzers sowie dem Standort des Nutzers bestimmt (zB größere Relevanz von durch Radfahren freischaltbare Benefits für Nutzer, die ihre täglichen Pendelwege primär mit dem Fahrrad zurücklegen). Die Freischaltung eines Benefits erfordert die Erfüllung der vom jeweiligen Anbieter festgelegten Mindestkriterien. Die Einlösung eines Benefits kann nach dessen Freischaltung im Tausch gegen in der App gesammelte Punkte durch Klicken des Einlöse-Buttons erfolgen. Im Fall einer Einlösung leitet Pave Commute die für die Prüfung der Einlöse-Berechtigung und Abwicklung der Einlösung relevanten Informationen zwischen Nutzer und Kunden weiter. Die weitere Abwicklung der Einlösung des Benefits findet im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter statt.


4. Verknüpfung mit Arbeitgebern (optional)


Um zusätzliche Features nutzen zu können, bietet die App Nutzern die Möglichkeit, sich mit ihren Arbeitgebern zu verknüpfen. Sofern ein Nutzer seine Unternehmens-E-Mailadresse für die Registrierung in der App verwendet und der Arbeitgeber des Nutzers die unternehmenseigene E-Maildomain in der App hinterlegt hat, erhält der Nutzer automatisch einen Verknüpfungsvorschlag, welchen er durch Bestätigung des Verknüpfungsvorschlages annehmen kann. Alternativ können Nutzer ihren Account manuell mit ihrem Arbeitgeber verknüpfen, indem sie diesen aus der Liste verfügbarer Arbeitgeber auswählen.


Der von Pave Commute bereitgestellte Service einer Verknüpfung ist nur möglich, soweit der Arbeitgeber des Nutzers die App als Unternehmenskunde nutzt. Durch den Vertrag zwischen Nutzer und Pave Commute wird kein Anspruch des Nutzers auf Verknüpfung mit Arbeitgebern begründet, welche die App nicht nutzen, oder mit Arbeitgebern, die in keinem arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis mit dem Nutzer stehen. Pave Commute ist nicht verpflichtet, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Nutzer und einem in der App verfügbaren Arbeitgeber zu prüfen, sondern nimmt die Verknüpfung ausschließlich auf Grundlage und im Fall der Übereinstimmung der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber hierzu bereitgestellten Informationen vor.


Im Fall einer Verknüpfung erhält der Nutzer Zugriff auf eine Reihe weiterer Vorteile und App Features: Durch die Verknüpfung können aggregierte Daten über das arbeitsbezogene Mobilitätsverhalten des Nutzers mit dem Arbeitgeber ausgetauscht werden und der Nutzer kann spezielle Punkte sammeln, die gegen Benefits des Arbeitgebers eingelöst werden können. Mit dem Arbeitgeber verknüpfte Nutzer können darüber hinaus gezielt Chatgruppen sowie Fahrgemeinschaften mit ihren Arbeitskollegen bilden, die die Schichtplananbindung nutzen (siehe Punkt 5), und Benefits freischalten und einlösen, die der Arbeitgeber exklusiv für seine Arbeitnehmer bereitstellt. Welche Benefits bereitgestellt werden, und welche Bedingungen jeweils für die Einlösung erfüllt sein müssen, wird durch den Arbeitgeber autonom festgelegt. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf fortlaufende Verfügbarkeit eines bestimmten Benefits in der App.


Die Verknüpfung des Nutzers mit dem Arbeitgeber kann vom Nutzer jederzeit über die App-Einstellungen wieder gelöst werden. Weiters kann auch der Arbeitgeber die Verknüpfungen mit einem Nutzer jederzeit einseitig lösen. Pave Commute ist nicht verpflichtet, das tatsächliche Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Nutzer und dem Arbeitgeber zu prüfen.


5. Schichtplananbindung (optional)


Für mit dem Arbeitgeber verknüpfte Nutzer steht die Schichtplananbindung als spezielles Feature zur Verfügung. Arbeitgeber können dieses Tool nutzen, um ihren Arbeitnehmern eine auf ihre täglichen Arbeitszeiten automatisch angepasste Planung der Pendelwege zur Arbeit zu ermöglichen und auf diese Weise unternehmensinterne Fahrgemeinschaften zu organisieren um die Nachhaltigkeit im Unternehmen zu steigern. Durch die Schichtplananbindung kann insbesondere für Arbeitnehmer mit täglich (oder wöchentlich) wechselnden oder unregelmäßigen täglichen Arbeitszeiten die Planung der Anfahrtswege optimiert und das unternehmenseigene Mobilitätsverhalten optimiert werden.


Sofern Arbeitgeber die Schichtplanfunktion nutzt, können sich mit dem Arbeitgeber verknüpfte Nutzer, für welche der Arbeitgeber die Schichtplanfunktion durch Hochladen des Schichtplans aktiviert, bei der Einstellung der Arbeitszeiten mit ihrem Schichtplan verbinden. Durch Verbindung mit dem Schichtplan erhält der Nutzer fortan spezielle Vorschläge für die Planung seines Pendelweges zur Arbeit. Die Verbindung zur Schichtplananbindung kann vom Nutzer jederzeit wieder gelöst werden. Weiters erfolgt eine Auflösung der Schichtplananbindung, soweit der Arbeitgeber die Schichtplananbindung für diesen Arbeitnehmer nicht weiter zur Verfügung stellt oder nicht weiter nutzt.


Der Nutzer hat gegenüber Pave Commute keinen Anspruch auf Schichtplananbindung. Pave Commute stellt Nutzern die Schichtplanfunktion ausschließlich im Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers zur Verfügung und vorbehaltlich einer Verknüpfung des Nutzers mit seinem Arbeitgeber (Punkt 4) sowie der Nutzung des Schichtplananbindungsfeatures durch den Arbeitgeber.