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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden

PAVE COMMUTE APP

1. Grundlegende Bestimmungen


1.1. The

Carployee GmbH
FN 487221b
Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz
( "Carployee".)


betreibt die Pave Commute App (die "App"), welche private Nutzer ("Nutzer") bei der Wahl ihres Verkehrsmittels bzw ihres Anfahrtsweges in die Arbeit, auf die Universität oder zu sonstigen Einrichtungen unterstützen soll. Mittels der App können sowohl Fahrgemeinschaften gebildet werden als auch Fahrten mit dem Fahrrad/öffentlichen Verkehr oder Fußwege optimiert, Punkte für Mobilitätsverhalten gesammelt und gegen Vorteile verschiedener Art ("Benefits"; zB Gutscheine, Werbeartikel) eingelöst werden sowie Verknüpfungen mit Arbeitgebern gebildet werden. Für Arbeitgeber, Universitäten, Freizeiteinrichtungen oder sonstige Unternehmen ("Kunden") bietet Carployee die Möglichkeit, Nutzer über die App für deren Mobilitätsverhalten zu belohnen.


1.2. Carployee erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (gemeinsam mit Carployee: die "Parteien") auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die jederzeit unter pavecommute.app/de/business-agb-eu abrufbar sind, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.


1.3. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.


1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Carployee und einem Kunden abweichende Regelungen vorsehen, gelten nur, wenn sich Carployee diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.


1.5. Carployee behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen der Entgelte oder des Leistungsumfangs sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich. Sollen die Änderungen der AGB auch auf bestehende Vertragsverhältnisse Anwendung finden, müssen die geänderten AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von Carployee unter pavecommute.app/de/business-agb-eu und durch Zusendung des AGB-Textes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@pavecommute.app, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Carployee gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort. Sofern der Fortbetrieb der App auf Basis der vorherigen Fassung der AGB technisch nicht mehr möglich ist oder aus anderen Gründen für Carployee wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint, kann Carployee im Falle eines Widerspruchs des Kunden den Vertrag außerordentlich kündigen.


2. Vertragsabschluss


2.1. Der Kunde erhält von Carployee ein schriftliches Angebot (das "Angebot") für Art, Umfang und Kosten der Bereitstellung der App bzw Erbringung sonstiger Leistungen ("sonstige Leistungen"; gemeinsam mit der Bereitstellung der App "Vertragsleistungen"). Die Angebote oder etwaige Kostenvoranschläge von Carployee sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


2.2. Bei unverbindlichen Angeboten kommt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (der "Vertrag") erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Carployee oder, falls eine solche Auftragsbestätigung unterbleibt, mit dem Beginn der Durchführung der im Angebot beschriebenen Vertragsleistungen (zB Einrichtung von entsprechenden Nutzerkonten für die App) zustande. Bei verbindlichen Angeboten kommt der Vertrag durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb der im Angebot genannten Angebotsfrist zustande.


2.3. Zwischen Carployee und Nutzern kommt auf Grundlage der vorliegenden AGB kein Vertrag zustande. Ebenso wenig kommt ein Vertrag zwischen den natürlichen Personen, welche die Rechte des Kunden im Rahmen der App wahrnehmen und zu diesem Zweck über den Kundenaccount in die App einsteigen ("Accountverwalter") und Carployee zustande. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis sowie den vorliegenden AGB resultierender Pflichten des Kunden durch seine(n) Accountverwalter sicherzustellen.


Online-Kauf

2.4. Beim Kauf von Vertragsleistungen über den Online-Shop von Carployee gibt der Kunde durch Klick auf den Button "Zahlungspflichtig Kaufen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Vertragsleistungen an Carployee ab, an welches er eine Woche gebunden bleibt. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail. Eine solche automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Kunden bei Carployee eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Vertrag über die Erbringung der Vertragsleistungen kommt erst zustande, sobald der Kunde innerhalb der einwöchigen Frist eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Buchung von Carployee per E-Mail erhalten hat.


2.5. Mit Anklicken der Checkbox "Ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert" im Rahmen des Bestellvorgangs, bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und erkennt diese AGB ausdrücklich an.


3. Gegenstand des Vertrags


3.1. Gegenstand des Vertrags sind die rechtlichen, organisatorischen, kommerziellen und technischen Bedingungen für die Bereitstellung und den Betrieb der App sowie die Erbringung sonstiger Leistungen. Die grundsätzliche Funktionsbeschreibung der App und des dazugehörigen Dashboards für Kunden, sowie deren technische Nutzungsvoraussetzungen, sind in Anlage ./1 zu diesen AGB festgelegt ("Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen"). Von den sonstigen Leistungen sind insbesondere Implementierungs- und Schulungsleistungen umfasst, soweit diese im Vertrag vereinbart werden.


3.2. Der Kunde gibt vor Vertragsabschluss die Anzahl der Nutzer (Mitarbeiter) an den vereinbarten Standorten bekannt, für welche eine Verknüpfung zum Kunden (als Arbeitgeber) in der App möglich sein soll. Die Anzahl der Nutzer (Mitarbeiter) wird für jede Abrechnungsperiode durch den Kunden erneut bekannt gegeben.


3.3. Der Kunde versteht und erkennt ausdrücklich an, dass Carployee im Rahmen des Benefits-Features laut Punkt 2 sowie Punkt 3 der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen ausschließlich den technischen und organisatorischen Rahmen für die Incentivierung von Mobilitätsverhalten einzelner Nutzer durch Kunden, durch Bereitstellung eines Punktesystems zur Belohnung von Mobilitätsverhalten, Anzeige von Benefits in der App und Übermittlung der für die Freischaltung und Einlösung von Benefits relevanten Informationen zwischen Nutzer und Kunden bietet. Das Einlösen von Punkten gegen Benefits begründet kein Vertragsverhältnis zwischen Carployee und dem Nutzer, aus welchem dem Nutzer gegenüber Carployee Ansprüche welcher Art immer im Hinblick auf angebotene Benefits erwachsen würden. Die Bereitstellung von Benefits der Kunden erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen Nutzer und Kunden.


3.4. Der Kunde versteht und erkennt ausdrücklich an, dass durch den Abschluss des Vertrags sowie dieser AGB zwischen Kunden und Carployee kein Anspruch des Kunden gegenüber Carployee auf Vornahme einer Verknüpfung mit einzelnen Nutzern (siehe Punkt 3 der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen) begründet wird. Eine Verknüpfung findet ausschließlich vorbehaltlich der manuellen oder automatischen Verknüpfung durch den jeweiligen Nutzer statt und setzt das Bestehen eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung der App zwischen Carployee und dem Nutzer voraus. Carployee ist auf Grundlage des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags sowie dieser AGB nicht verpflichtet, Arbeitnehmern des Kunden als Nutzer Zugang zur App zu gewähren.


3.5. Der Kunde versteht und erkennt ausdrücklich an, dass die einzelnen App-Features ausschließlich vorbehaltlich der in der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen angeführten Beschränkungen und Bedingungen gewährt werden.


3.6. Werden im Rahmen der App schriftliche oder audiovisuelle Berichte, Empfehlungen, Protokolle und dergleichen zur Verfügung gestellt, insbesondere im Rahmen des Dashboards, welches dem Kunden im Rahmen der App zur Verfügung gestellt wird, stellen diese – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist – keine Gutachten dar. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen (insbesondere auch arbeitsrechtlichen Fragen) werden von Carployee keinesfalls zugesagt oder erbracht.


3.7. Carployee hat innerhalb des vereinbarten Rahmens bei der Erbringung der Vertragsleistungen Gestaltungsfreiheit, sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Carployee ist darüber hinaus berechtigt, vereinbarte Vertragsleistungen in einem dem Kunden zumutbaren Umfang zu modifizieren.


3.8. Carployee ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit entsprechender Qualifikation heranzuziehen, für deren Verhalten Carployee gegenüber dem Kunden wie für ihr eigenes haftet.


4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten


4.1. Carployee bietet Kunden die Möglichkeit, die App über den Apple App Store und den Google Play Store ("App Store") auf ein mobiles Endgerät herunterzuladen und zu installieren. Notwendige Hardware sowie entsprechende Betriebssysteme zur Nutzung der App werden von Carployee jedenfalls nicht bereitgestellt.


4.2. Die technischen Mindestanforderungen an die zur Nutzung der App erforderliche Hard- und Software sind in den jeweiligen App Store-Bedingungen ersichtlich. Carployee übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die App mit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software kompatibel ist.


4.3. Die Nutzung der App setzt eine erfolgreiche Installation auf das mobile Endgerät des Kunden sowie Internetzugriff voraus. Ferner ist zur Nutzung eine entsprechende Registrierung durch den jeweiligen Kunden zwingend erforderlich.


4.4. Sofern im Rahmen dieser AGB keine spezielleren Regelungen getroffen werden, richtet sich die zulässige Nutzung der App nach den Bedingungen und Regelungen des verwendeten App Stores.


4.5. Für die Erbringung der Leistung benötigt Carployee bestimmte Informationen, Daten und Unterlagen (zB Firma, Kontaktdaten), welche je nach Umfang der App-Nutzung variieren können (zB zusätzlich Schichtplandaten bei Nutzung des optionalen Schichtplanfeatures). Diese sind vom Kunden auf Anforderung von Carployee zeitgerecht und vollständig zu übermitteln, wobei die Parteien bezüglich personenbezogener Daten stets die geltenden Datenschutzvorschriften einhalten. Der Kunde hat Carployee von allen Umständen zu informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind. Mehraufwand aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen oder ausgebliebenen Information trägt der Kunde; dieser kann ihm zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


4.6. Es obliegt dem Kunden, die für die Erbringung der Vertragsleistungen erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht seitens Carployee besteht diesbezüglich nicht. Wird Carployee wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Kunde Carployee schad- und klaglos zu halten.


4.7. Der Kunde räumt Carployee das unentgeltliche, nicht-ausschließliche und das für die Erfüllung des Auftrags befristete Recht ein, sämtliche von ihm für die Erstellung des Auftrags übermittelten Inhalte, in dem für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Umfang zu verwenden. Der Kunde ist im Rahmen der Schichtplananbindung sowie des CSV-Uploads (siehe Punkt 4 und 5 der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen) verpflichtet, datenschutzrechtliche Aspekte im Vorfeld mit den Nutzern abzustimmen bzw diese entsprechend über diese Datenverarbeitung zu informieren. Sofern der Kunde Daten von Nutzern an Carployee übermittelt, geht Carployee von einer entsprechenden Berechtigung des Kunden dafür aus.


5. Urheberrechte von Carployee


5.1. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche und zeitlich für die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, die App für innerbetriebliche und oder Zwecke innerhalb der Organisation des Kunden zu nutzen (die "Lizenz").


5.2. Der Kunde nutzt die App – soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anders angeführt – begrenzt für die in diesen AGB bzw im Vertrag festgelegten Zwecke.


5.3. Die App, ihre Inhalte, ihre zugrundeliegende Software sowie sonstige von Carployee zur Verfügung gestellten Inhalte (wie insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Entwürfe, oder sonstige Datenträger) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Carployee über das im Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder genutzt noch bearbeitet werden. Der Kunde verpflichtet sich, die App nicht zu dekompilieren, nicht zurückzuentwickeln, nicht zu versuchen, den Quellcode der Software zu erlangen, die App nicht zu bearbeiten, zu modifizieren oder abgeleitete Werke aus der App zu erstellen.


5.4. Der Kunde ist weiters nicht berechtigt, eine allfällige Benutzerdokumentation der App oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder an Unberechtigte herauszugeben.


5.5. Der Kunde erwirbt ausdrücklich keine wie auch immer gearteten Nutzungsrechte am Objekt- und/oder Sourcecode der App.


5.6. Der Erwerb der Nutzungsrechte gem. Punkt 5.1 setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von Carployee für den zugehörigen Auftrag in Rechnung gestellten Entgelts voraus.


5.7. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung der Unterlagen eine Haftung von Carployee – insbesondere etwa für die inhaltliche Richtigkeit der Unterlagen – gegenüber Dritten.


5.8. Der Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Punkts 5. berechtigt Carployee zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz.


6. Fair Use


6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur App geheim zu halten. Der Kunde ist für alle Aktivitäten, die von seinem Benutzerkonto ausgehen, verantwortlich.


6.2. Carployee kann die App interaktiv gestalten. Die Kunden nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass die Nutzung der App nur nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen darf und ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden dürfen und die gesetzlichen Vorschriften und diese AGB zu beachten sind. Carployee ist nicht verpflichtet, die Beiträge auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.


6.3. Der Kunde ist verpflichtet, Carployee unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Verdacht der unberechtigten Nutzung des Kundenkontos besteht. Anfragen werden binnen angemessener Zeit seitens Carployee beantwortet. Kunden haben jedenfalls keinen Anspruch auf Life-Support. Der Kunde wird Carployee bei der Diagnose und Bereinigung eines Fehlers durch Bereitstellung der benötigten Informationen und Unterlagen unterstützen.


6.4. Soweit der Kunde über die App Nutzern Benefits für Mobilitätsverhalten anbietet, stellt er sicher, dass das Anbieten und Bereitstellen der Benefits im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB geschieht. Carployee ist nicht verpflichtet, Angebote von Benefits auf inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, behält sich jedoch vor, die Anzeige von Benefits in der App aus berechtigten Gründen abzulehnen.


6.5. Im Zweifel gehen die Regeln der Punkte 7 und 8 diesem Punkt 6 vor.


7. Verantwortlichkeit und Haftung


7.1. Bei der Zusammenstellung von Inhalten der App durch Carployee handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher in Bezug auf die durch die Nutzung der App angestrebten Ziele nicht geschuldet. Carployee übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden. Der Kunde ist daher allein dafür verantwortlich, Inhalte kritisch zu prüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen.


7.2. Carployee ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Funktionen der Verknüpfung mit dem Kunden (als Arbeitgeber), der Schichtplananbindung sowie der Einladungsfunktion laut Punkt 3, 4 und 5 der Funktionsbeschreibung und Nutzungsvoraussetzungen das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Nutzer und Kunden zu prüfen. Die Bereitstellung der Schichtplananbindung und der Einladungsfunktion an den Nutzer durch Carployee erfolgt nur nach Maßgabe und im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist für die Überprüfung der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung der App sowie für die Einhaltung allfälliger arbeitsrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der App im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich.


7.3. Carployee übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die einem Nutzer durch das Verhalten eines Kunden, der im Rahmen der App Benefits anbietet, entstehen. Carployee bietet ausschließlich den technischen und organisatorischen Rahmen für die Incentivierung von Mobilitätsverhalten einzelner Nutzer durch Kunden, durch Bereitstellung eines Punktesystems zur Belohnung von Mobilitätsverhalten, Anzeige von Benefits in der App und Übermittlung der für die Freischaltung und Einlösung von Benefits relevanten Informationen zwischen Nutzer und Kunden. Der Kunde wird Carployee hinsichtlich Ansprüchen welcher Art auch immer (zB Ansprüche wegen Nichterfüllung, Gewährleistung), die im Zusammenhang mit der Einlösung von Benefits des Kunden in der App entstehen, zur Gänze schad- und klaglos halten.


7.4. Sofern Carployee für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung von Carployee, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen in Bezug auf Personenschäden), atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelschäden, mittelbare- und Folgeschäden, Schäden Dritter etc ist ausgeschlossen. Weiters gelten sämtliche Haftungsausschlüsse des E-Commerce-Gesetzes (BGBl I 152/2001 in der jeweils geltenden Fassung).


7.5. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Carployee.


7.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis sowie den vorliegenden AGB resultierender Pflichten des Kunden durch seine(n) Accountverwalter sicherzustellen und auf deren Einhaltung zu achten. Jeder Kunde haftet gegenüber Carployee für entsprechendes Fehlverhalten des Accountverwalters. Der Kunde wird Carployee auch in Bezug auf allfällige Ansprüche von Nutzern, die auf eine Verletzung der Verpflichtungen der Kunden gegenüber Carployee zurückzuführen sind, vollständig schad- und klaglos halten.


8. Gewährleistung


8.1. Nach aktuellem Stand der Technik existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. Folglich kann Carployee keine Gewähr dafür übernehmen, dass die App bzw die zugrunde liegende Software vollständig fehlerfrei ist.


8.2. Die Vertragsleistungen von Carployee werden nach dem Stand des Wissens von erfahrenen Experten erstellt. Carployee behält sich inhaltliche Änderungen vor, sofern sie nicht das Wesen der jeweiligen Vertragsleistungen grundlegend verändern, ebenso den Austausch einzelner Vertragsleistungen, sofern nicht konkret anderes vereinbart wurde. Solche Änderungen führen somit zu keiner Mangelhaftigkeit der Vertragsleistung.


8.3. Der Kunde meldet Carployee bei der Nutzung der App auftretende Fehler. Ein Fehler liegt vor, wenn die App die in Anlage ./1 oder im Vertrag angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung der App unmöglich oder wesentlich eingeschränkt ist. Carployee lokalisiert, analysiert und behebt vom Kunden gemeldete oder von Carployee im Rahmen des Betriebs der Software festgestellten Fehler binnen angemessener Frist.


8.4. Carployee steht nicht für die Richtigkeit von Inhalten ein, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Ist ein Mangel ausschließlich auf unrichtige Angaben und falsche Bedienung des Kunden zurückzuführen, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.


9. Zahlungsbedingungen


9.1. Das vom Kunden zu bezahlende Entgelt (inklusive Nutzungsgebühren für die App) ergibt sich aus den im Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt für die im Vertrag vereinbarten Abrechnungszeiträume (zB monatlich oder jährlich) im Voraus.


9.2. Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist ein geschuldetes Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Online-Vertragsabschlusses und Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung mit dem Rechnungsdatum.


9.3. Carployee behält sich vor, nach Auftragsbestätigung mit der Erbringung der Vertragsleistungen erst nach Eingang der ersten Zahlung zu beginnen.


9.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von Carployee mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder von Carployee schriftlich anerkannt.


9.5. Falls Carployee das Leistungsangebot erweitert oder für neue Kunden neue Leistungen zu anderen Konditionen anbietet, haben bestehende Kunden keinen Anspruch, die App ebenfalls mit dem erweiterten Leistungsumfang oder zu den neuen Konditionen zu nutzen.


10. Zahlungsverzug des Kunden


10.1. Ungeachtet gesetzlich geregelter Verzugsfolgen (zB Verzugszinsen) ist Carployee bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Vertragsleistungen und Teilvertragsleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Carployee nicht mehr verpflichtet, weitere Vertragsleistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.


11. Vertragsdauer und Kündigung


11.1. Der Vertrag wird für einen unbefristeten Zeitraum geschlossen und kann von Carployee und dem Kunden durch Kündigung beendet werden.


11.2. Für den Zeitraum von sechs Monaten ab Beginn der Vertragslaufzeit kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen ("Trial Period"). Die Kündigung wird mit Ablauf der Trial Period wirksam.


11.3. Der Vertrag kann ansonsten bei jährlicher Abrechnung jeweils zum Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Zudem kann der Vertrag aus wichtigen Gründen von jeder Seite auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit gelöst werden.


12. Geheimhaltung und Datenschutz


12.1. Carployee verpflichtet sich – auch über das Vertragsende hinaus – alle ihr im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Ebenso ausgenommen sind Daten und Informationen, die vom Kunden zur Anzeige an die Nutzer in die App übertragen werden (zB Informationen betreffend Benefit-Angebote).


12.2. Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern aufzuerlegen. Carployee ist gegenüber den Nutzern grundsätzlich als Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Ziffer 7 DSGVO anzusehen. Davon abweichend wird Carployee im Zusammenhang mit einzelnen App-Funktionen als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Ziffer 8 DSGVO des Kunden tätig (nähere Informationen dazu können der Datenschutzerklärung unter pavecommute.app/de/app-datenschutz-eu entnommen werden). Die Parteien schließen zu diesem Zweck eine Vereinbarung gemäß Art 28 DSGVO ab. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung der Carployee ist der Kunde selbst verantwortlich, für eine entsprechende Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung gemäß Art 6 DSGVO zu sorgen.


13. Nennung des Kunden als Referenz


13.1. Der Kunde räumt Carployee das Recht ein, den Kundennamen gemeinsam mit einer Beschreibung der von der Vertragsbeziehung umfassten Vertragsleistungen publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden, gegebenenfalls auch unter Hinzufügung wörtlicher Zitate und unter Verwendung des Kundenlogos, und den Kunden im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit als Referenzkunden zu nennen.


13.2. Die Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Sollte ein Rückgängigmachen allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen oder praktischen Gründen (zB bereits erfolgte Veröffentlichung in einem Printmedium) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber Carployee abgeleitet werden.


14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand


14.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Carployee und deren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.


14.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Carployee und deren Kunden vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts.


14.3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt als Erfüllungsort für Vertragsleistungen von Carployee dessen Unternehmenssitz.


15. Schlussbestimmungen


15.1. Jede Partei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst.


15.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.


15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.


15.4. Mangels abweichender Regelung in diesen AGB dürfen die Bestimmungen und Rechte aus diesen AGB nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte weitergegeben oder zediert werden.


15.5. Als "Dritter" im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Parteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.






1. Anlage ./1


Beschreibung Funktionsumfang App (für Unternehmenskunden)


Die App Pave Commute ("App") wird für die Planung der täglichen Routen von Nutzern ("Nutzer") zu ihrem Arbeitgeber, ihrer Universität oder sonstigen Orten verwendet. Für Arbeitgeber, Universitäten, Freizeiteinrichtungen oder sonstige Unternehmen ("Kunden") bietet Carployee wie folgt beschrieben die Möglichkeit, Nutzer über die App für deren Mobilitätsverhalten zu belohnen.


Notwendige Voraussetzung für die App-Nutzung ist, dass der Kunde die App vom Google Play Store oder Apple App Store ("App Store") auf sein mobiles Endgerät lädt und einen Account über die App erstellt. Zusätzlich benötigt der Kunde eine Internetverbindung.


1. Administrator Dashboard


Das Dashboard ermöglicht die Konfiguration und Bedienung bestimmter App-Features, wobei die Funktionalitäten des Administrator-Dashboards im Einzelnen von Carployee laufend angepasst und adaptiert werden können. Das Administrator-Dashboard kann nach Erstellung des Kunden-Accounts (in der App) via Webbrowser aufgerufen werden.


2. Incentivierung (allgemein)


Nutzer werden für Mobilitätswege in Form von Punkten belohnt. Die Punkte können von Nutzern über die App gegen Vorteile verschiedener Art ("Benefits"; zB Gutscheine, Werbeartikel) eingelöst werden, die von Carployee selbst oder Kunden bereitgestellt werden. Die Zahl der für ein spezifisches Mobilitätsverhalten gutzuschreibenden Punkte sowie die verfügbaren Mindestkriterien für die Einlösbarkeit von Punkten können von Carployee nach eigenem Ermessen festgelegt und jederzeit abgeändert werden.


Der Kunde hat über das Administratoren-Dashboard die Möglichkeit, Benefits über die App anzubieten, die Nutzer gegen gesammelte Punkte eintauschen können. Die Auswahl der Art der bereitgestellten Benefits, der Mindestkriterien für ihre Freischaltung und der Einlösungsbedingungen obliegt grundsätzlich dem Kunden. Carployee behält sich jedoch vor, die Anzeige von Benefits über die App jederzeit aus berechtigten Gründen abzulehnen (zB keine Anzeige von illegalen oder anstößigen Waren oder Dienstleistungen über die App).


Im Fall der Freischaltung und Einlösung eines Benefits des Kunden durch einen Nutzer übermittelt Carployee dem Kunden die für die Beurteilung des Vorliegens der Mindestkriterien und Einlösungsbedingungen sowie die für die Bereitstellung des Benefits laut Angaben des Kunden notwendigen Informationen des Nutzers (zB Name, Adresse für physische Zustellungen, Daten zum Mobilitätsverhalten). Die weitere Abwicklung der Einlösung und Bereitstellung des Benefits findet ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Nutzer statt; Carployee bietet lediglich den technischen und organisatorischen Rahmen für die Incentivierung von Mobilitätsverhalten einzelner Nutzer durch Kunden durch Bereitstellung eines Punktesystems zur Belohnung von Mobilitätsverhalten, Anzeige von Benefits in der App und Übermittlung der für die Freischaltung und Einlösung von Benefits relevanten Informationen zwischen Nutzer und Kunden. Gegen Benefits des Kunden eingetauschte Punkte können vom Kunden gegenüber Carployee nicht gegen Geld oder geldwerte Leistungen eingetauscht oder auf sonstige Weise weiterverwendet werden.


Die Reihung der Benefits in der Anzeige innerhalb der App erfolgt nach Relevanz für den jeweiligen Nutzer, wobei sich diese nach den Onboarding-Ergebnissen, dem bisherigen Mobilitätsverhalten des Nutzers sowie dem Standort des Nutzers bestimmt (zB größere Relevanz von durch Radfahren freischaltbare Benefits für Nutzer, die ihre täglichen Pendelwege primär mit dem Fahrrad zurücklegen). Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Reihungsergebnis in Bezug auf die von ihm angebotenen Benefits.


3. Verknüpfung mit und Incentivierung von Arbeitnehmern


Der Kunde kann sich in der App mit seinen Arbeitnehmern verknüpfen, um Mobilitätsverhalten zu belohnen und zurechenbare Einsparungen einsehen zu können. Carployee nimmt den Kunden zu diesem Zweck in die Liste der verfügbaren Arbeitgeber auf, die sämtlichen Nutzern der App angezeigt wird. Nutzer können ihren Arbeitgeber aus dieser Liste für eine Verknüpfung auswählen. In diesem Fall übermittelt Carployee die für die Beurteilung der Verknüpfungsberechtigung relevanten Daten (Name, E-Mailadresse) zur manuellen Freigabe der Verknüpfung an den Kunden ("manuelle Verknüpfung"). Alternativ zur manuellen Verknüpfung, kann der Kunde unternehmenseigene E-Maildomains gegenüber Carployee bekanntgeben. Diesfalls können sich sämtliche Nutzer, die mit einer die bekanntgegebene E-Maildomain aufweisenden E-Mailadresse in der App registriert sind, mit dem Kunden verknüpfen, ohne dass eine gesonderte Freigabe durch den Kunden erfolgt ("automatische Verknüpfung").


Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf dauerhafte Verknüpfung eines Nutzers mit dem Kunden-Account. Die Verknüpfung des Nutzers mit dem Kunden kann vom Nutzer jederzeit wieder gelöst werden. Der Kunde kann bestehende Verknüpfungen mit Nutzern über das Administrator-Dashboard jederzeit lösen (zB wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einem Nutzer).


Im Administrator-Dashboard können aggregierte Statistiken über das Mobilitätsverhalten verknüpfter Nutzer visualisiert werden. Die Einbeziehung von Mobilitätsdaten eines Nutzers in die aggregierten Statistiken erfolgt ausschließlich im Auftrag des jeweiligen Nutzers und im Fall einer Verknüpfung.


Zusätzlich kann der Kunde eine spezielle Incentivierung für mit dem Kunden verknüpfte Nutzer über die App vornehmen, indem er Benefits vorsieht, die ausschließlich durch mit dem Kunden verknüpfte Nutzer freigeschaltet und eingelöst werden können. Im Übrigen kann auf das unter Punkt 2 zur allgemeinen Incentivierung Gesagte verwiesen werden. Die Möglichkeiten der speziellen Incentivierung von verknüpften Nutzern können von Carployee laufend weiterentwickelt werden.


4. Schichtplananbindung


Um mit Kunden verknüpfte Arbeitnehmer mit täglich (oder wöchentlich) wechselnden oder unregelmäßigen täglichen Arbeitszeiten zusätzlich in ihrem Mobilitätsverhalten zu unterstützen und zu fördern, kann der Kunde die Schichtplananbindung aktivieren. Sofern der Kunde einzelnen mit dem Kunden verknüpften Nutzern die Schichtplananbindung zur Verfügung stellen möchte, hat der Kunde die Schichtpläne in elektronischer Form (als CSV-Datei) an Carployee zu übermitteln. Die Schichtpläne müssen Angaben zu Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Arbeitszeiten der Arbeitnehmer enthalten, um die Schichtplananbindung durchführen zu können. Carployee verpflichtet sich, vom Kunden übermittelte Schichtpläne ausschließlich für die Schichtplananbindung im Auftrag und nach Anweisung des Kunden zu verwenden.


Nach Übermittlung der Schichtpläne durch den Kunden haben sämtliche mit dem Kunden verknüpfte Nutzer die Möglichkeit, sich mit der sie betreffenden Schichtplananbindung zu verbinden. Der Kunde hat gegenüber Carployee keinen Anspruch auf tatsächliche Inanspruchnahme des Schichtplananbindungsfeatures durch verknüpfte Nutzer, soweit diese keine Verbindung zur Schichtplananbindung herstellen.


5. Einladung von Arbeitnehmern


Der Kunde kann die Arbeitnehmer über die App informieren und zu einer Verknüpfung einladen, indem er Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse und optional Heimatadresse und Arbeitsadresse) von Arbeitnehmern über das Administrator-Dashboard hinzufügt. Die Einladung wird dann automatisiert mittels E-Mail von Carployee im Namen des Kunden versendet, wobei Inhalt und Stil der Einladung von Carployee vorgegeben sind.